Kontakt

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Allgemeine Geschäftsbedinungen der Meinecke Mineralöl GmbH

§ 1 Allgemeines

1.) Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Unsere AGB liegen in unseren Geschäftsräumen aus, können bei der Belieferung beim Fahrer eingesehen werden, oder aber auch über die neuen elektronischen Medien bezogen werden. Auf Wunsch senden wir gerne unsere AGB auch kostenfrei zu.

2.) Der Käufer hat unverzüglich mögliche falsche Firmierungen bzw. falsche Rechnungsempfänger nach Rechnungslegung zu rügen. Kauft er auf fremde Rechnung, so hat er uns schriftlich vorab mitzuteilen, für wen er bestellt und wie hoch der zulässige Bestellwert ist. Schriftlich ist uns eine gültige Verwaltervollmacht zuzustellen. Dies bezieht sich auch auf  “in gutem Glauben” auf den Besteller ausgestellte Rechnungen.

3.) Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten im Sinn von § 24 AGBG und auch Privatpersonen und Minderkaufleuten; ausschließlich entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen desBestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

4.) Unsere Angebote sind freibleibend. Preisangebote sind Tagespreise und an die marktüblichen Preisschwankungen gekoppelt. Telefonische Preisangebote sind nur während des Telefonates gültig. Für Preiserhöhungen durch Dritte bzw. höhere Gewalt können wir nicht zum Schadenersatz herangezogen werden. Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt, vom Kauf zurückzutreten.

5.) Rüstzeiten, das heißt Umrüsten des Tankwagen auf Spezialschläuche (Vertikal- oder Horizontalschläuche) bzw. zweite Person bei schwierigen Belieferungsorten sind nach Aufwand oder Pauschalen zu entlohnen.

§ 2 Beschaffenheit der Ware

1.) Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Wir als nicht-produzierendes Gewerbe müssen uns auf die Angaben unserer Lieferanten verlassen und können nicht die Qualität der Ware verbessern.

2.) Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware und gelten nicht als Zusicherung von Eigenschaften. Im Falle einer ausdrücklichen Zusicherung bestimmter Eigenschaften sind Abweichungen im handelsüblichen Rahmen zulässig.

3.) Die Lieferung und Abrechnung von Heizöl EL und Dieselkraftstoff erfolgen temperaturkompensiert auf der Basis 15°C gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 10Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.  Von uns gewährte Kreditrahmen sind vor Inanspruchnahme schriftlich bestätigen zu lassen. Überschreitungen des Kreditrahmens sind unzulässig und haben sofortige Fälligkeit des offenen Postens zu Folge.

2.) Der Abzug von Skonto ist nicht statthaft.

3.) Der Käufer kommt mit Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins in Verzug.

4.) Kommt der Käufer in Verzug. so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.A. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.) Die Aufrechnung mit Gegenforderung / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6,) Die Abtretung der Rechte und / oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

§ 4 Lieferzeit und Lieferort

1.) Die Lieferung erfolgt innerhalb 14Tagen nach Vertragsabschluss oder nach Vereinbarung. Telefonische Terminzusagen gelten nur als vereinbart, wenn diese während des Telefonats abgeschlossen wurden.

2.) Vereinbarte Liefertermine mit Zeitangaben sind als Richtzeiten anzusehen und gelten als gehalten, wenn wir innerhalb von 3 Werktagen nach dem vereinbarten Liefertermin geliefert haben. Schadenersatzansprüche erwachsen hieraus nicht.

3.) Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen den Verkäufer / uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.

4.) Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tanks, Umschließung, Messvorrichtungen oder anderer Einrichtungen im Eigentum oder unmittelbaren Besitz des Käufers.

5.)Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkenspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaige Mehraufwendungen, zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung derKaufsache / Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besitzer über, in dem dieser in Ausnahmeverzug gerät.

6.) Erfüllungsort für die Lieferung ist die Auslieferstelle. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wordenist. Dies gilt unabhängig davon, obdie Versendung vomErfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Bei Versendung von Waren innerhalb desselben Ortes geht die vorgenannte Transportgefahr auf den Käufer auch dann über, wenn wir die Ware mit eigenem Fahrzeug versenden.

7.) Der Kunde hat für freien Zugang zum Lieferort (Tankstutzen) zu sorgen. Er hat die Sorge zu tragen, dass durch das Ausrollen des Schlauches sein Besitztum bzw. der Lieferort nicht beschmutzt wird. Zu diesem Zweck muss der Käufer bei empfindlichem Untergrund diesen durch geeignete Maßnahmen (z.B. Plane) schützen. Der Kunde hat außerdem Sorge dafür zu tragen, dass sich die Tankanlage in einem einwandfreien Zustand befindet sowie die Leitungswege absolut dicht sind. Zu diesem Zweck muss der Käufer seine Anlage regelmäßig auf Dichtigkeit untersuchen bzw. überprüfen lassen. Die Tankanlage muss sich auf dem Stand der Technik befinden.

8.) Der Verkäufer wird bemüht sein, jegliche unnötige Verschmutzung zu unterlassen. Treten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Produkte durch das Verschulden des Verkäufers aus, muss dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, die Verschmutzung (z.B. Produktanhaftungen, kleine Leckagen) zu beseitigen. Der Verkäufer wird diese Verschmutzungen mit geeigneten Mitteln aufnehmen bzw. beseitigen.

9.) Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass der Tankwagen am Lieferort zum Entladen stehen darf und kann. Eventuelle Kosten für das Aufstellen von Halteverbotsschildern hat der Kunde zu tragen.

§ 5 Mängelgewährleistung

1.) Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu
rügen. Andernfalls verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Nicht offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 6 Monaten nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Anderenfalls verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Gegenüber Kaufleuten im Sinn von § 24 AGBG setzen die Gewährleistungsrechte des Bestellers voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2.) Bei von der Verkäuferin gegebenen Proben oder Mustern sind deren Eigenschaften nur dann als zugesichert anzusehen, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für alle Analyseangaben und Spezifikationen einschließlich der Höchst- und Mindestangaben.

3.) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt oder zugesicherte Eigenschaften fehlen, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Tritt der Käufer in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten vom Kaufvertrag zurück, ohne dass von uns zu vertretene Mängel aufgetreten sind, ist der Käufer verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten zurückzugeben. Er hat sicherzustellen, dass die Produktreinhaltung eingehalten wird.

5.) Soweit sich nachstehend (Abs. 6 und Abs.7) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.  Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

6.) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.

7.) Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine “Kardinalpflicht” verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, im Übrigen ist sie gemäß Abs. (5) ausgeschlossen.

8.) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

9.) Der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer hat schriftlich zu erfolgen.

§ 6 Haftung

1.) Der Verkäufer haftet im vollen Umfang für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige von ihm selbst, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen beruhen.  Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Verkäufer nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.

2.) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als im § 5 Absatz 5 bis Absatz 7 vorgetragen – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen.

3.) Die Regelung gemäß § 6 Absatz 2 gilt nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

4.) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1.) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers.

2.) Wird die vom Verkäufer gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw.  Miteigentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten oder dem vermengten Bestand an den Verkäufer ab.

3.) Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits jetzt zur Sicherheit an uns ab. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung im ordentlichen Geschäftsgang ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Sollte ein dritter Lieferant verlängerten Eigentumsvorbehalt rechtswirksam geltend machen, werden uns die Forderungen insoweit abgetreten, soweit der verlängerte Eigentumsvorbehalt dritter Lieferanten an die betreffenden Forderungen nicht erfasst.

4.) Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der dem Verkäufer gehörenden Ware oder der dem Verkäufer zustehenden Rechte durch Dritte unverzüglich Nachricht zu geben.

§ 8 Gerichtsstand, anwendbares Recht

1.) Gerichtsstand ist Berlin. Der Käufer kann an diesem Gerichtsstand beklagt werden, auch wenn er keinen inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder ein solcher bei Klageerhebung nicht bekannt ist.

2.) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so gilt die Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn dieses Vertrages entspricht und vereinbart worden wäre, hätte man alles im Voraus richtig bedacht.

Berlin, den 01.06.2007

Meinecke Mineralöl GmbH

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